Absicherung für Ihren Pool - Wie sind Schäden beim Swimmingpool abgesichert?

inflatable PoolNicht zuletzt seit dem Motto #bleibzuhause erfeuen sich Gartenpools besonderer Beliebtheit: Aufstellpools ohne oder mit Metallrahmen sind mittlerweile günstig zu erwerben und lassen sich leicht zum feucht-fröhlichen Badevergnügen für Jung und Alt nutzen. Nachdem die Pools teils 3, 5 oder gar über 7 Kubikmeter Wasser fassen, taucht bald schon die Frage auf, wer für Schäden aufkommt, wenn das Wasser ungewollt austritt? Hier eine kleine Übersicht:

1. Welche Gefahren?
Starkes Gewitter, Sturm und Hagel können unerwartet aufkommen und starke Schäden anrichten. Vandalismus, Diebstahl, Feuer oder Blitzschlag sind zwar eher selten, aber nicht auszuschließen. Elementarschäden wie Erdrutsche oder Überschwemmungen sind aber ebenfalls denkbar.

2. Welche Schäden?
Die größten Schäden werden sicherlich von plötzlich in Massen austretendem Wasser verursacht. Dies kann sowohl im eigenen Haus als auch bei fremdem Eigentum erheblichen Schaden anrichten. Daneben könnte auch der Pool selbst und auch Zubehör (Filteranlagen, Poolheizung…) sowie An- und Aufbauten beschädigt oder vernichtet werden.

3. Welche Versicherung ist zuständig?
Grundsätzlich gilt: Für Schäden an fremdem Eigentum ist immer die Privathaftpflicht bzw. die integrierte Haus- und Grundeigentümer-Haft­pflicht zuständig. Ob eigenes Verschulden vorliegt oder nicht, spielt erstmal keine Rolle – der geschädigte Nachbar hat Anspruch auf Schadenersatz.

Bei eigenen Schäden sind Hausrat- bzw. Ge­bäude­ver­si­che­rung zuständig, und hier steckt der Teufel häufig im Detail:
- Ist der Pool fest mit dem Leitungswassersystem verbunden (Zu-/Ableitungen)?
- Steht der Pool evtl. auf einer Terrasse, die direkt an das Haus angrenzt?
- Gilt der Aufstellplatz als mitversicherter Versicherungsort?
- Gilt austretendes Wasser als mitversicherte Gefahr?

4. Was tun?
Wie so oft unterscheiden sich die Versicherungsbedingungen im Kleingedruckten. Tatsache ist, dass viele Versicherungstarife insbesondere eigene Schäden von Aufstellpools *nicht* erstatten. Deshalb sollte man am besten vor dem Aufdrehen des Wasserhahns einen Experten über die Verträge schauen lassen, dann kann das Badevergnügen ohne böse Überraschungen starten!



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