Wer kann eine bAV abschließen?
Grundsätzlich steht die betriebliche Altersversorgung allen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern offen. Seit 2002 haben sie in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf eine bAV über Entgeltumwandlung, sodass sie einen Teil ihres Bruttogehalts für die Altersvorsorge verwenden können.
Arbeitgeber sind verpflichtet, dieses Modell anzubieten, können aber selbst entscheiden, über welchen Durchführungsweg die bAV umgesetzt wird. In vielen Fällen beteiligt sich der Arbeitgeber freiwillig mit eigenen Zuschüssen (seit 2019 gesetzliche Pflicht) an den Beiträgen oder leistet sogar vollständig arbeitgeberfinanzierte Beiträge.
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