Anders als bei der Riester- oder Rürup-Rente lassen sich die Beiträge zu privaten Rentenversicherungen, die nach dem 31. Dezember 2004 geschlossen wurden, steuerlich nicht mehr als Sonderausgaben geltend machen.
Die Beiträge zu Ihrer Privatrente bestreiten Sie also aus Ihrem Nettoeinkommen. Das muss allerdings kein Nachteil sein - denn von den späteren Rentenzahlungen wird dann nur ein geringer Ertragsanteil besteuert. Weil der persönliche Steuersatz im Alter wegen des weggefallenen Arbeitseinkommens meist deutlich niedriger ist, als während der aktiven Berufstätigkeit, ergeben sich häufig sogar steuerliche Vorteile.
Sonderfall Kapitalauszahlung
Wenn Sie eine Privatrente mit Kapitalauszahlung wählen, müssen Sie den Ertrag voll versteuern, sofern die Police nach 2004 abgeschlossen wurde. "Ertrag" ist der Unterschiedsbetrag zwischen den von Ihnen eingezahlten Beiträgen und der ausgezahlten Versicherungssumme - ähnlich den Zinsen, die Sie mit einer Geldanlage bei der Bank erzielen.
Tipp: Wenn Sie sich Ihr Kapital erst nach Vollendung des 62. Lebensjahrs (bei Abschluss vor dem 01.01.2012 mit 60 Jahren) und nach Ablauf von zwölf Jahren auszahlen lassen, müssen Sie sogar nur die Hälfte des Ertrags versteuern.
Berechnen Sie in wenigen Schritten Ihren individuellen Tarif.
Ihr Versicherungsmakler Maintal
PAPPAS Finanzmanagement GmbH
Speierlingweg 29
63477 Maintal (Hochstadt)
Tel.: 06181/9459858
Fax: 06181/9459859
E-Mail: info@pappas24.de
Bei Fragen zu Finanzen und Versicherungen kontaktieren Sie bitte unser Unternehmen unter der Nummer 06181/9459858. Sie können uns 24 Stunden am Tag anrufen. Sollte kein freier Mitarbeiter verfügbar sein, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.
Ihre Anfragen können Sie selbstversändlich auch über unsere E-Mail-Adresse info@pappas24.de übermittlen. Testen Sie uns, und lassen Sie sich von Ihrem Versicherungsmakler in Maintal ein unverbindliches Angebot zukommen.