Welcher Berater handelt in meinem Auftrag?

Folgende Grafik veranschaulicht mit welcher Art von Vermittler es der Verbraucher zu tun hat: (Quelle Grafik und Originalartikel: http://vermittler-wegweiser.versicherungsboten.de/)

Wegweiser

Wegweiser Finanzvermittler

Der Versicherungsvertreter arbeitet nur für eine Gesellschaft:
Wurde der Vermittler von einer oder mehreren Versicherung(en) damit betraut, Versicherungsverträge zu vermitteln, handelt es sich um einen Versicherungsvertreter. Das sind häufig selbstständige Handelsvertreter oder angestellte Versicherungsvertreter. Wird ihre Vertragsbeziehung in einem Vertrag derart geregelt, dass nur ein Versicherer oder ggf. auch mehrere Versicherer (die namentlich genannt sind) vermittelt werden dürfen, so nennt man sie Ausschließlichkeitsvertreter. Sie sind verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren, für welche Versicherer sie tätig sein dürfen. Ähnlich verhält es sich mit Mitarbeitern der Sparkassen und Banken, die ausschließlich für ihr Unternehmen bzw. deren Kooperations-, Konzern- bzw. Verbundpartner tätig werden dürfen.

Mehrfachagent im Auftrag verschiedener Versicherer:
Hat ein Versicherungsvertreter mehrere Vereinbarungen mit untereinander konkurrierenden Versicherern getroffen, wird er auch als Mehrfachagent bezeichnet. Im Unterschied zum Ver­sicherungs­makler haften aber weder Ausschließlichkeitsvertreter noch Mehrfachagenten bei Schadenersatzansprüchen von Kunden üblicher Weise selbst, sondern der (jeweilige) Versicherer, da sie in seinem Auftrag tätig werden.

Der Ver­sicherungs­makler vertritt die Interessen des Kunden:
Beim Ver­sicherungs­makler ist nicht ein Versicherer, sondern der Verbraucher Auftraggeber und Vertragspartner. Gegenüber diesem verpflichtet sich der Ver­sicherungs­makler, aus einer hinreichenden Anzahl von Angeboten am Markt, das Angebot für den Verbraucher zu finden und zu vermitteln, welches dessen Wünschen und Bedürfnissen möglichst weitgehend entgegen kommt. Anschließend übernimmt der Ver­sicherungs­makler auch die Betreuung sowie die Schadenregulierung. In welchem Rahmen dies geschieht, halten Kunde und Ver­sicherungs­makler im Maklervertrag fest. 



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