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News-Archiv | Artikel vom 07.02.2024

Neue Kenn­zeichen für Moped, E-Roller und Co.

Ab 1. März verlieren die aktuell schwarzen Kenn­zeichen für Mopeds, E-Roller und alle versicherungspflichtigen Kleinkraftfahrzeuge ihre Gültigkeit. Dann gelten nur noch die neuen, blauen Kenn­zeichen. Diese decken die zwingend notwendige Kfz-Haft­pflichtversicherung ab. Wer seinen Schutz erweitern möchte, zum Beispiel um eine Absicherung im Falle eines Diebstahls, kann außerdem eine Teilkasko hinzubuchen. Diese kostet unwesentlich mehr und erweitert den Schutz der kleinen Flitzer.

Folie statt Blechschild
Immer mehr Versicherer bieten seit ein paar Jahren das Kenn­zeichen auch als Klebefolie an. Statt des bekannten Metallschilds wird dann nur die Folie jedes Jahr auf der dauerhaft verbleibenden Kunststoffplatte am Fahrzeug erneuert. Das erleichtert nicht nur den Versand der jährlichen Folie, sondern reduziert auch die Kosten und Umweltbelastung bei der Herstellung.

Notwendige Daten für den Schilderwechsel
Neben den persönlichen Daten werden die Hersteller-Schlüsselnummer und Fahrgestellnummer sowie die Angabe zur Höchstgeschwindigkeit und zum Namen des Herstellers gebraucht. Damit kann das neue Kenn­zeichen leicht beantragt werden.

Welche Fahrzeuge können/müssen versichert werden?

  • Mopeds, Mofas, Quads & Trikes (bis 50ccm und 45 km/h), DDR-Modelle bis 60 km/h, wenn sie schon vor 3/1992 versichert waren
  • E-Roller (bis 45 km/h)
  • E-Scooter (bis 20 km/h)
  • S-Pedelecs, E-Bikes (mit Tretunterstützung bei über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung bis max. 45 km/h)
  • Microcar (bis 45 km/h)
  • Krankenfahrstühle
  • E-Scooter & Segway benötigen eine Versicherungsplakette



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